Die Eigentümerversammlung: Ablauf, Rechte und Beschlüsse
Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Entscheidungsgremium einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier werden die Weichen für die gemeinsame Immobilie gestellt. So läuft sie ab – und das sind Ihre Rechte.
Wann und wie oft findet sie statt?
Mindestens einmal jährlich lädt die Verwaltung zur ordentlichen Eigentümerversammlung ein. Bei dringenden Themen kann eine außerordentliche Versammlung einberufen werden. Die Einladung muss fristgerecht und mit vollständiger Tagesordnung erfolgen.
Der typische Ablauf
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bericht der Verwaltung
- Vorlage und Genehmigung der Jahresabrechnung
- Beschluss über den Wirtschaftsplan
- Beschlüsse zu Instandhaltung und Sanierung
- Verschiedenes und Anträge der Eigentümer
Ihre Rechte als Eigentümer
- Teilnahme- und Rederecht
- Stimmrecht bei allen Beschlüssen
- Antragsrecht – Themen auf die Tagesordnung setzen
- Anfechtungsrecht bei fehlerhaften Beschlüssen
Gut verwaltet heißt: Eine gute Verwaltung bereitet die Versammlung sorgfältig vor, moderiert sachlich und setzt die Beschlüsse anschließend zuverlässig um – damit aus Entscheidungen auch Ergebnisse werden.
Häufige Fragen
Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?
Mindestens einmal pro Jahr (ordentliche Versammlung). Bei dringenden Anlässen kann zusätzlich eine außerordentliche Versammlung einberufen werden.
Wer lädt zur Eigentümerversammlung ein?
Die Hausverwaltung als WEG-Verwalter lädt fristgerecht und mit vollständiger Tagesordnung ein.
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