Erlaubnis nach § 34c GewO
Für die Tätigkeit als Immobilienverwalter und -makler liegt eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung vor, erteilt durch die Stadt Oberhausen.

Hinter MV Immobilien stehen zwei Inhaber: Michelle Menke-van Üüm und Marcel van Üüm. Beide führen das Unternehmen seit 2022 selbst und betreuen die Objekte persönlich.
Michelle Menke-van Üüm
Immobilienverwalterin
Mitinhaberin und Immobilienverwalterin. Sie führt die laufende Verwaltung der betreuten Objekte: Abrechnungen, Eigentümerversammlungen und die Abstimmung mit Eigentümern und Beiräten.
Marcel van Üüm
Firmengründer · Immobilienmakler
Gelernter Bankkaufmann und Versicherungsmakler, seit 2018 selbstständig. Als Geschäftsführer verantwortet er Verträge, Finanzierung und die Versicherungsfragen der betreuten Objekte.
MV Immobilien ist seit 2022 als eigenständiges Unternehmen tätig und wird von den beiden Inhabern selbst geführt. Anrufe, Objekttermine und Abrechnungen laufen deshalb über dieselben zwei Personen: Wer bei uns anruft, spricht mit jemandem, der das Objekt kennt, und nicht mit einer wechselnden Sachbearbeitung.
Praktisch heißt das feste Sprechzeiten von Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 16 Uhr und freitags von 10 bis 13 Uhr, dazu eine Notfallnummer, die außerhalb der Sprechzeiten rund um die Uhr erreichbar ist, weil ein Rohrbruch sich nicht an Bürozeiten hält. Bei Reparaturen arbeiten wir mit Handwerkern aus der Region, nicht mit überregionalen Dienstleisterportalen.
Bei der Abrechnung gilt derselbe Gedanke. Eine Jahresabrechnung soll ohne Rückfrage nachvollziehbar sein, und der Verwaltervertrag soll erkennen lassen, welche Leistungen enthalten sind und welche extra berechnet werden. Woran sich das prüfen lässt, haben wir im Ratgeber gute Hausverwaltung erkennen aufgeschrieben, ausdrücklich als Maßstab, an dem auch wir gemessen werden dürfen.
Die gewerbliche Verwaltung fremder Wohnimmobilien ist in Deutschland erlaubnispflichtig: Wer WEG- oder Mietwohnungen verwaltet oder vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung. Fragen Sie danach, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, und zwar bei jeder Verwaltung, nicht nur bei uns.
Für die Tätigkeit als Immobilienverwalter und -makler liegt eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung vor, erteilt durch die Stadt Oberhausen.
Eingetragen beim Amtsgericht Duisburg unter HRB 35733 als MV Immobilien UG (haftungsbeschränkt). Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Marcel van Üüm.
Heinrich-Lersch-Straße 1, 46149 Oberhausen. Im Ortsteil Alsfeld im Stadtbezirk Sterkrade. Termine im Büro nach Vereinbarung.
Alle Pflichtangaben finden Sie vollständig im Impressum.
Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihr Objekt kennen: Sprechzeiten Mo–Do 10–16 Uhr, Fr 10–13 Uhr, dazu eine 24-Stunden-Notfallnummer.
Die Jahresabrechnung weist jede Kostenposition einzeln aus, und der Verwaltervertrag benennt, welche Leistungen enthalten sind und welche gesondert berechnet werden.
Wir begehen die Objekte regelmäßig und legen der Eigentümerversammlung anstehende Instandhaltungsmaßnahmen mit Kostenschätzung zur Entscheidung vor.
Unterlagen, Abrechnungen und Protokolle erhalten Sie auf Wunsch digital per E-Mail.
Marcel van Üüm ist gelernter Bankkaufmann und Versicherungsmakler. Bei Gebäude-, Haftpflicht- und Elementarschadenfragen der Gemeinschaft sitzt die Fachkenntnis damit im eigenen Haus.
Wir arbeiten von Oberhausen aus und betreuen Objekte in der Stadt und im angrenzenden Ruhrgebiet.
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