Ratgeber · MV Immobilien · zuletzt aktualisiert August 2026

Hausverwalter wechseln: Ablauf, Fristen und saubere Übergabe

Viele Eigentümer scheuen es, den Hausverwalter zu wechseln, weil sie Aufwand und Ärger befürchten. Dabei ist ein Wechsel gut planbar, und in den meisten Fällen deutlich einfacher als gedacht. So läuft er Schritt für Schritt ab.

Hausverwalter oder Hausverwaltung: was Eigentümer meinen

Beide Begriffe meinen im Alltag dasselbe. Juristisch gibt es einen feinen Unterschied: Der Hausverwalter ist bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft das bestellte Organ, also die Person oder das Unternehmen, das die Eigentümerversammlung per Beschluss einsetzt und wieder abberufen kann. Die Hausverwaltung bezeichnet eher die Tätigkeit und das Unternehmen dahinter. Wenn Sie also den Hausverwalter wechseln möchten, geht es um genau denselben Vorgang wie beim Wechsel der Hausverwaltung, und er läuft so ab, wie hier beschrieben.

Wann sich ein Wechsel lohnt

Typische Gründe, über einen Wechsel nachzudenken: schlechte Erreichbarkeit, intransparente Abrechnungen, verschleppte Reparaturen, ständig wechselnde Ansprechpartner oder das Gefühl, nur eine Nummer zu sein. Wenn Sie sich hier wiedererkennen, ist ein Wechsel meist die richtige Entscheidung.

Der Wechsel in 4 Schritten

1. Kündigung prüfen

Bei der Mietverwaltung gilt die vereinbarte Kündigungsfrist im Verwaltervertrag. Bei der WEG-Verwaltung entscheidet die Eigentümergemeinschaft per Beschluss über Abberufung und Neubestellung, in der Regel in der Eigentümerversammlung. Ein wichtiger Grund muss dafür nicht vorliegen: Der Hausverwalter kann von der Gemeinschaft mit einfacher Mehrheit abberufen werden.

2. Neuen Hausverwalter auswählen

Holen Sie ein Angebot ein und achten Sie auf feste Ansprechpartner, Transparenz und Ortsnähe. Ein regionaler Hausverwalter wie in Oberhausen reagiert schneller und kennt den lokalen Markt.

3. Übergabe organisieren

Das übernehmen wir für Sie: Wir fordern alle Unterlagen beim bisherigen Verwalter an: Abrechnungen, Verträge, Beschlusssammlung, Bankvollmachten und Objektdaten, und sorgen für eine saubere Übergabe.

4. Nahtloser Start

Ab dem Stichtag übernehmen wir die komplette Verwaltung. Für Mieter und Eigentümer ändert sich nur eines: die Qualität der Betreuung.

Gut zu wissen: Für Sie als Eigentümer entsteht beim Wechsel kaum Aufwand. Den Großteil der Kommunikation und Organisation übernimmt die neue Verwaltung.

Häufige Fragen

Ist es kompliziert, den Hausverwalter zu wechseln?
Nein. Der neue Hausverwalter übernimmt die Kommunikation mit dem bisherigen Verwalter und die komplette Übergabe. Für Sie entsteht kaum Aufwand.
Wie kündige ich eine WEG-Verwaltung?
Die Eigentümergemeinschaft beschließt in der Eigentümerversammlung die Abberufung und die Bestellung einer neuen Verwaltung. Wir unterstützen Sie dabei.
Braucht man einen wichtigen Grund, um den Hausverwalter abzuberufen?
Nein. Die Eigentümergemeinschaft kann den Hausverwalter mit einfacher Mehrheit abberufen, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegen muss. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Wie lange dauert ein Wechsel?
Nach Kündigung bzw. Beschluss und Übergabe der Unterlagen ist ein nahtloser Start meist innerhalb weniger Wochen möglich.
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