Kommunale Wärmeplanung im westlichen Ruhrgebiet: Was sie für Ihre Eigentümergemeinschaft bedeutet
Stand: Oktober 2026. Die großen Städte mussten ihre kommunale Wärmeplanung bis Ende Juni 2026 abschließen, die kleineren haben bis Mitte 2028 Zeit. Für Eigentümergemeinschaften, die über die Zukunft ihrer Heizung beraten, ist der Wärmeplan eine wichtige Informationsquelle, aber keine Vorschrift. Dieser Beitrag erklärt, was der Plan bewirkt und was nicht, und zeigt den Stand in Oberhausen und zwölf Nachbarstädten. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Was ein Wärmeplan ist
Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes verpflichtet die Länder, für jedes Gemeindegebiet einen Wärmeplan erstellen zu lassen. In Nordrhein-Westfalen sind nach dem Landeswärmeplanungsgesetz die Gemeinden selbst dafür verantwortlich. Der Plan untersucht, wie die Gebäude heute beheizt werden, welche Wärmequellen vor Ort zur Verfügung stehen und wie die Versorgung langfristig ohne fossile Brennstoffe auskommen kann. Am Ende teilt er das Stadtgebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein: Gebiete, die sich für ein Wärmenetz eignen, Gebiete für ein Wasserstoffnetz und Gebiete, in denen jedes Haus seine Wärme selbst erzeugt, etwa mit einer Wärmepumpe.
Die Fristen hängen an der Einwohnerzahl zum 1. Januar 2024: Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihren Plan bis zum 30. Juni 2026 erstellen, alle übrigen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit (§ 4 Abs. 2 WPG). Beschlossen wird der Plan vom zuständigen Gremium, in der Regel vom Rat, anschließend wird er im Internet veröffentlicht (§ 23 Abs. 3 WPG).
Was der Wärmeplan für Ihre Heizung bedeutet, und was nicht
Der Wärmeplan selbst verpflichtet niemanden. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass er keine rechtliche Außenwirkung hat und keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet (§ 23 Abs. 4 WPG). Er zeigt, womit die Stadt in Ihrem Quartier plant, nicht, welche Heizung Sie einbauen müssen.
Davon zu unterscheiden ist die förmliche Ausweisung eines Gebiets zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet (§ 26 WPG). Sie ist eine eigene Entscheidung der Gemeinde. Auch sie verpflichtet aber niemanden, eine bestimmte Wärmeversorgung tatsächlich zu nutzen (§ 27 Abs. 1 WPG).
Bis Juli 2026 war das anders: Nach dem alten Gebäudeenergiegesetz konnte eine solche Ausweisung die Pflicht auslösen, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist diese Pflicht zum 29. Juli 2026 entfallen und mit ihr die Verknüpfung zur Wärmeplanung. Was heute beim Austausch gilt, erklärt unser Beitrag Heizungstausch in der WEG.
Eine Pflicht, sich an ein Wärmenetz anzuschließen, entsteht nur, wenn die Gemeinde einen Anschluss- und Benutzungszwang durch Satzung anordnet. Der Wärmeplan allein bewirkt das nicht.
Stand in Oberhausen und den Nachbarstädten
Die folgende Übersicht zeigt, wie weit die Wärmeplanung in den Städten ist, in denen wir Immobilien verwalten. Sie gibt den Stand Ende Oktober 2026 wieder; maßgeblich ist immer die Veröffentlichung der Stadt. Bis auf Gelsenkirchen liegt in allen neun Städten mit Frist 2026 ein fertiger Wärmeplan vor, Mülheim und Bottrop haben ihn kurz nach Fristende im Juli beschlossen. Von den vier kleineren Städten sind Gladbeck und Hattingen schon fertig.
- Oberhausen (rund 213.000 Einwohner): Frist 30. Juni 2026, im Mai 2026 vom Rat beschlossen. Die evo baut ihr Fernwärmenetz aus drei verbundenen Teilnetzen in Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld in dicht bebauten Stadtteilen aus; dünner besiedelte Gebiete bleiben bei dezentraler Versorgung. Ihre Ausbauplanung will die evo bis Ende 2026 konkretisieren. Quelle: Wärmeplanung Oberhausen.
- Mülheim an der Ruhr (rund 172.000 Einwohner): Frist 30. Juni 2026, am 16. Juli 2026 vom Rat beschlossen. Das Innenstadtnetz der medl soll bis 2045 weite Teile von Altstadt und Broich abdecken und bis nach Speldorf, Heißen, Dümpten und Menden-Holthausen reichen; in Dümpten sieht der Plan ein großes Gebiet für den Ausbau des Wärmenetzes vor. Mehr als drei Viertel der Ein- und Reihenhäuser liegen in Gebieten für dezentrale Versorgung. Quelle: Wärmeplanung Mülheim.
- Duisburg (rund 499.000 Einwohner): Frist 30. Juni 2026, am 4. Mai 2026 vom Rat beschlossen, erarbeitet von Stadt und DVV. Im Dichterviertel in Obermarxloh sieht der Plan ein Gebiet vor, in dem das Fernwärmenetz verdichtet wird. Quelle: Wärmeplanung Duisburg.
- Essen (rund 567.000 Einwohner): Frist 30. Juni 2026, am 25. März 2026 vom Rat beschlossen. Wärmenetze haben in der Stadtmitte, im Norden und in anderen dicht bebauten Gebieten Vorrang, die übrigen Lagen sind für dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen vorgesehen. Über eine Karte im Geoportal der Stadt lässt sich die Einordnung adressgenau nachsehen. Quelle: Wärmeplanung Essen.
- Bottrop (rund 118.000 Einwohner): Frist 30. Juni 2026, am 7. Juli 2026 vom Rat beschlossen, gemeinsam mit Gelsenkirchen und Gladbeck erarbeitet. Das Fernwärmenetz im Süden der Stadt soll wachsen, in Kirchhellen entsteht ein Nahwärmenetz auf Biogas-Basis. Der größte Teil des Stadtgebiets bleibt bei dezentraler Versorgung; eine förmliche Gebietsausweisung plant die Stadt nach eigenen Angaben nicht. Quelle: Wärmeplanung Bottrop.
- Dinslaken (rund 67.000 Einwohner): Frist 30. Juni 2028. Einen veröffentlichten Entwurf der Stadt haben wir bis Ende Oktober 2026 nicht gefunden. Nach Angaben der Stadtwerke versorgt deren Tochter Fernwärmeversorgung Niederrhein bereits rund 60 Prozent der Haushalte mit Fernwärme. Quelle: Stadtwerke Dinslaken.
- Gelsenkirchen (rund 266.000 Einwohner): Frist 30. Juni 2026, bisher nur als Entwurf: Er lag bis zum 5. August 2026 öffentlich aus, der Rat soll voraussichtlich im Dezember 2026 entscheiden. Fernwärme gibt es im Süden, unter anderem in Schalke, Altstadt, Neustadt und Bismarck, und im Norden in Scholven, Hassel und Buer. Quelle: Wärmeplanung Gelsenkirchen.
- Moers (rund 101.000 Einwohner): Frist 30. Juni 2026, bereits am 17. Dezember 2025 vom Rat beschlossen, erarbeitet mit der ENNI. Eignungsgebiete für Wärmenetze sind Repelen und Kapellen sowie Moers-Zentrum, Hochstraß und Asberg; Schwafheim ist Prüfgebiet. Quelle: Wärmeplanung Moers.
- Hattingen (rund 53.000 Einwohner): Frist 30. Juni 2028, der Wärmeplan ist bereits beschlossen, erarbeitet mit den Stadtwerken Hattingen. Fokusgebiete sind unter anderem die Wärmeversorgung aus Grubenwasser in Rauendahl und Winz-Baak sowie die Innenstadt. Quelle: Wärmeplanung Hattingen.
- Gladbeck (rund 75.000 Einwohner): Frist 30. Juni 2028, im Juli 2026 vom Rat beschlossen, gemeinsam mit Bottrop und Gelsenkirchen erarbeitet. Das Fernwärmenetz in der Innenstadt soll wachsen, in Brauck ist ein neues Nahwärmenetz vorgesehen; etwa die Hälfte des Stadtgebiets bleibt bei dezentraler Versorgung. Quelle: Wärmeplanung Gladbeck.
- Dorsten (rund 75.000 Einwohner): Frist 30. Juni 2028. Die Stadt erarbeitet eine kombinierte Wärme- und Energieplanung; die Bestandsanalyse wurde im Oktober 2026 vorgestellt, der Entwurf ist für 2027 angekündigt, der Beschluss für spätestens Mitte 2028. Quelle: Wärmeplanung Dorsten.
- Herne (rund 156.000 Einwohner): Frist 30. Juni 2026, im Mai 2026 beschlossen und veröffentlicht. Die Stadtwerke Herne prüfen, bis 2030 die Netze in Herne-Mitte mit Mont-Cenis und dem Zechenring in Sodingen zu verbinden; bis 2035 soll Baukau-Ost folgen. Quelle: Wärmeplanung Herne.
- Recklinghausen (rund 115.000 Einwohner): Frist 30. Juni 2026, der Wärmeplan liegt vor und ist veröffentlicht. Fernwärme gibt es im Kernbereich der Stadt, Fokusgebiet für ein mögliches neues Wärmenetz ist Speckhorn. Die Stadt kündigt an, im Anschluss Wärmenetzgebiete förmlich auszuweisen. Quelle: Wärmeplanung Recklinghausen.
Was das für Ihre Eigentümergemeinschaft praktisch heißt
Der Wärmeplan beantwortet vor allem eine Frage, die für jede Heizungsentscheidung zählt: Wird es in Ihrer Straße absehbar ein Wärmenetz geben? Davon hängt ab, welche Varianten in die Beschlussvorlage gehören.
Ihr Haus liegt in einem Gebiet für Wärmenetze
Dann lohnt vor jeder Entscheidung über eine neue Heizung eine Anfrage beim Versorger: Liegt das Netz schon in Ihrer Straße, wann soll es kommen, und zu welchen Bedingungen wäre ein Anschluss möglich? Ein Eignungsgebiet im Wärmeplan ist noch keine Ausbauzusage. Gibt es keine belastbare Zusage, gehören Anschluss und eigene Lösung als zwei Varianten in dieselbe Beschlussvorlage, damit die Versammlung beide nebeneinander sieht.
Ihr Haus liegt in einem Gebiet für dezentrale Versorgung
Dann plant die Stadt dort voraussichtlich kein Wärmenetz, und die Gemeinschaft entscheidet über eine eigene Lösung, etwa eine Wärmepumpe, eine Hybridanlage oder eine Biomasseheizung. Wer stattdessen eine neue Gasheizung beschließt, muss die Biotreppe des § 43 GModG einplanen: Ab 2029 muss ein steigender Teil der Wärme aus Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen.
Etagenheizungen
Versorgen Etagenheizungen die einzelnen Wohnungen, entscheidet über die Therme in der Regel der jeweilige Eigentümer. Ein späterer Anschluss an ein Wärmenetz oder eine Zentralheizung betrifft dagegen Gemeinschafts- und Sondereigentum zugleich und braucht einen Beschluss der Gemeinschaft. Wer jetzt seine Therme tauscht, sollte deshalb wissen, was die Gemeinschaft für das Haus plant.
Was die Verwaltung jetzt vorbereiten sollte
Eine gute Verwaltung wartet nicht, bis die Anlage ausfällt. Mit wenigen Schritten liegt der Gemeinschaft eine Entscheidungsgrundlage vor, bevor Zeitdruck entsteht.
Fünf Schritte vor der nächsten Versammlung
- Die Einordnung des Hauses im Wärmeplan nachsehen und das Ergebnis dokumentieren.
- Beim örtlichen Versorger anfragen, ob ein Wärmenetz vorhanden oder geplant ist und zu welchen Bedingungen angeschlossen werden kann.
- Die Heizung aufnehmen: Alter, Zustand, Verbrauch. In Häusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, bis zum 30. September 2027 geprüft und optimiert werden (§ 60b GModG).
- Die Erhaltungsrücklage den absehbaren Kosten gegenüberstellen.
- Das Thema mit Unterlagen auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen.
Häufige Fragen
Muss unsere Eigentümergemeinschaft wegen des Wärmeplans die Heizung tauschen?
Wo sehe ich, wie unser Haus im Wärmeplan eingeordnet ist?
Lohnt es sich, mit dem Heizungstausch auf das Wärmenetz zu warten?
Können wir gezwungen werden, uns an ein Wärmenetz anzuschließen?
Welche Frist gilt für unsere Stadt?
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